Mit der Entscheidung für ein Lastenfahrrad tust du nicht nur etwas für deine Gesundheit und schonst die Umwelt, sondern unter Umständen auch deinen Geldbeutel. Denn die Bundesregierung hat kürzlich die Förderung für Lastenfahrräder ausgeweitet.
Seit 01. März 2021 werden jetzt auch leichtere Lasten e-Bikes gefördert, die eine Nutzlast ab 120kg haben. Wir geben dir hier einen kurzen Überblick über die bundesweite Förderung. Du hast noch weitere Fragen? Wir beraten dich gerne.
Welche Fahrräder sind förderfähig?
Für die Förderung durch das BAFA kommen Lasten e-Bikes, e-Lastenfahrradanhänger und sog. Mikro-Depots in Frage. Für Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger gilt:
Förderfähig ab einer Nutzlast von 120kg.
Die Transportmöglichkeiten müssen unlösbar mit dem Fahrrad oder Anhänger verbunden sein.
Der Fördergegenstand muss serienmäßig und neu sein. Gebrauchte Anhänger oder Lasten e-Bikes sind nicht förderfähig.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Der Antrag kann gestellt werden von:
Privaten Unternehmen (jedweder Rechtsform) und Selbstständigen
Kommunen (Städte, Landkreise oder Gemeinden)
Körperschaften wie z. B. Schulen
Vereinen und Verbänden
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Wie hoch ist die Förderung?
Vom Staat gefördert werden bis zu 25 % der Anschaffungskosten, gedeckelt auf 2.500€ für elektronische Lastenfahrräder oder Anhänger. Bei den Mikro-Depots beträgt die maximal mögliche Förderungssumme bis zu 40 %, gedeckelt auf maximal 20.000€
Auf der offiziellen Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) findest du eine Übersicht der Förderbedingungen und weitere Informationen inkl. Anträgen.